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Gartenservice
Heckenschnitt
Leichte Pflegeschnitte an der Hecke sind ganzjährig erlaubt, solange keine Tiere in der Hecke nisten. Die exakte Regelung findet sich in § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Im Frühjahr, bis Anfang März, erfolgt der sogenannte Frühjahrsschnitt. Das heißt, die Hecke wird stark gestutzt und in Form geschnitten.
Im Sommer gilt es, in Form zu bleiben:
Bei Bedarf kann ein stärkerer Rückschnitt auch im Herbst, ab dem 01. Oktober, erfolgen.
Gartenservice
Rasenmähen
Mähen und Mähintervalle sind stark von der Jahreszeit abhängig. Im Frühling wächst das Gras besonders schnell, während es im Herbst viel langsamer wächst und im Winter das Wachstum komplett einstellt.
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Gartenservice / Hausmeisterservice
Außenbereich
Laubentfernung, Außenkontrolle und Außenreinigung (Kehrdienst, Laub, Unrat etc.)
Hausmeisterservice/ Winterdienst
Schneeräumung
Räumen und Beseitigung von Schnee und Eis auf Zufahrten Dächern und Gehwegen, Streudienst
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